Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Klammotte
Secondhand für Kinder – und Umstandsmode
Düsseldorf
I. Geltungsbereich
1.
Die Verkäufe unserer Kunden an Dritte aufgrund von Verkaufsangeboten in unseren
beiden Läden in Düsseldorf Bilk und Düsseldorf Derendorf sowie unter
www.klammotte.de nach Übersendung / Übergabe der Ware an uns, erfolgen
ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie
werden Inhalt des jeweiligen Vertrages.
2.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vermittlung von gebrauchter
Kleidung insbesondere Kinder – und Babykleidung sowie Umstandsmode,
(nachfolgend „Ware/Kommissionsartikel“).
3.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Verbrauchern gemäß §
13 BGB und Unternehmern gemäß § 14 BGB.
4.
Durch den Abschluss eines Vertrags zwischen Klammotte und dem Kommittent/
Verkäufer hinsichtlich der Vermittlung der Ware erkennen Sie unsere derzeit aktuellen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
II. Vermittlungsvoraussetzungen
1.
Wir vermitteln Ware von Verbrauchern und Unternehmern, die bei dem späteren
Verkauf an Dritte nicht in der Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit handeln.
2.
Wir nehmen nur Ware an, die im Eigentum des Verkäufers/Kommittenten steht, frei
von Rechten Dritter ist und unseren Vermittlungskriterien entspricht.3.
Wir nehmen Kinder – und Babykleidung sowie Umstandsmode ausschließlich nach
vorheriger Terminabsprache an. Die Terminvergabe erfolgt nach Absprache. Um die
Terminvergabe für alle Seiten überschaubar und gerecht zu gestalten, vergeben wir
die Termine in einem überschaubaren Zeitrahmen. Wegen des Arbeitsaufwandes pro
Termin in Bezug auf die Auswahl der Ware, der Vertragserstellung, der Etikettierung
und dem Aussortieren abgelaufener Verträge können max. 2 Termine pro Tag
bewältigt werden.
III. Angebote, Vertragsschluss
1.
Klammotte übernimmt die Verkaufsvermittlung der Ware des Kunden für 4 Monate.
Sobald wir den Vertrag erstellt haben, befindet sich die Ware im Verkauf.
Vor Ablauf von 4 Monaten wird die Ware nur gegen eine Bearbeitungsgebühr von 0,20
€ pro Artikel aussortiert.
Zum Ende des Vertragszeitraums werden alle nicht verkauften Artikel aussortiert und
mit dem für Sie erwirtschafteten Gesamtbetrag incl. Gutschein zum Abholen bereit
gelegt. Die Abholung muss innerhalb von 4 Wochen nach Vertragsende erfolgen, nicht
abgeholte Restware wird ansonsten einem karikativen Zweck gespendet.
Der erwirtschaftete Betrag incl. Gutschein kann durch den Vertragspartner/Kunden im
Laufe weiterer 6 Monate nach Vertragsende abgeholt werden.
Wir behalten uns das Recht vor, Ware ganz oder teilweise ohne Begründung
abzulehnen, d.h. wir treffen im Termin nach eigener Einschätzung eine Auswahl der
Kleidungsstücke oder anderer Gegenstände, welche wir in Kommission nehmen.
Im Falle von Markenware übernehmen wir ausschließlich Originale. Der Eigentümer
versichert, dass es sich hierbei um echte Markenware handelt und keine Verletzung
des Marken- und /oder Plagiatsrechts vorliegt. Der Eigentümer der Ware haftet für alle
zivilrechtlichen Ansprüche, die sich aus dem Verkauf von Plagiaten ergeben können.
Wir behalten uns vor, im Schadensfall an den Kommittent Regressanspruch zu stellen.
Nach Auswahl der Kommissionsartikel wird ein detaillierter Warenschein erstellt.
2.
Zustand der Ware
In Kommission gegebene Kleidung entspricht der laufenden Mode, ist neuwertig und
gepflegt. Ohne Flecken und Löcher, frei von Gerüchen und Mängeln. Schuhe sind neu
oder absolut neuwertig. Die Ware muss frisch gewaschen und gebügelt bzw. ordentlich
zusammengelegt sein.
Wir nehmen Kinderbekleidung bis Größe 146 und reine Umstandsmode an.3. Vergütung
Der Verkaufspreis, insbesondere für hochwertige Einzelstücke, wird von Klammotte
und dem Kommittent/Verkäufer im Termin, gemeinsam festgelegt.
Es wird vereinbart, dass ab 3 Wochen vor Ende der Vertragslaufzeit die Ware ohne
weitere Rücksprache um bis zu 30 % reduziert, angeboten werden darf.
Auch bei nachträglich festgestellten Mängeln an der Ware darf diese mit einem
Abschlag von bis zu 30 % angeboten werden.
Nach Ablauf der Kommissionszeit erhält der Kommittent/Verkäufer 40% vom erzielten
Verkaufspreis. 15 % des erzielten Verkaufserlöses werden dabei als Gutschein
ausgezahlt, mindestens 10,- € höchstens 20,- €.
Von dem durch uns einbehaltenen Anteil werden die anfallenden Kosten sowie die
gesetzliche Umsatzsteuer getragen.
4. Auszahlung
Der Verkaufserlös muss spätestens am Ende des sechsten Monats nach
Vertragsende vom Kunden abgeholt werden, bei einer Auszahlung nach der Ablauffrist
erheben wir einen Mehraufwand von 20,- € pro Vertrag, den wir vom
Auszahlungsbetrag einbehalten. Erfolgt die Auszahlung später als 12 Monate nach
Vertragsende fällt eine Bearbeitungsgebühr von 50,- € an.
Eine Auszahlung erfolgt nur gegen Vorlage des Warenscheins.
5. Warenrückgabe
Die Abholung muss innerhalb von 4 Wochen nach Vertragsende erfolgen, nicht
abgeholte Restware wird ansonsten einem karikativen Zweck gespendet .
Wird ein vereinbarter Abholtermin ohne Benachrichtigung nicht eingehalten, erlischt
nach weiteren vier Wochen ebenfalls jeglicher Anspruch.
6. Haftung
Klammotte übernimmt keinerlei Haftung bei Einbruch, Feuer- und
Leitungswasserschäden, oder höhere Gewalt. Ebenso ist eine weitere Haftung bei
Diebstahl, Beschädigung oder Verschmutzung durch Dritte ausgeschlossen.
7. Rechtsgültigkeit
Klammotte behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz
AGB) jederzeit zu aktualisieren, zu erweitern oder zu verändern und diese als neuere
Fassung zu veröffentlichen. Bestehende AGB ́ s werden mit der Inkraftsetzung einerFassung neueren Datums ungültig. Mit der Aushändigung der Waren-
/Kommissionsliste erklärt sich der Kommittent/Veräußerer mit den allgemeinen
Geschäftsbedingungen einverstanden.
IV. Anwendbares Recht
Die zwischen Klammotte und dem Kommittent/Verkäufer geschlossenen Verträge
unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-
Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand ist Düsseldorf.